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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Nr. 112/2025 der Hochschulstadt Geisenheim

 

Kommunale Wärmeplanung der Hochschulstadt Geisenheim

Offenlage zur Gebietsabgrenzung der kommunalen Wärmeplanung

 

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat in ihrer Sitzung am 11.09.2025 die Gebietsabgrenzung zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Auf Grundlage der Gebietsabgrenzung werden die Zielszenarien und die Umsetzungsstrategie erarbeitet.

 

Das Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist unter anderem eine klimafreundliche, nachhaltige und kosteneffiziente Wärmeversorgung in der Hochschulstadt Geisenheim bis 2045 aufzuzeigen. Sie soll sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen und anderen Beteiligten eine Orientierung geben und die Planungs- und Investitionssicherheit im Bereich der Wärmeinfrastruktur stärken. Der Ersteller der Wärmeplanung der Hochschulstadt Geisenheim, die Syna GmbH in Zusammenarbeit mit der Horizonte Group, betont dabei, dass sich aus der Offenlage und dem Wärmeplan selbst noch keine rechtlich verpflichtenden Vorgaben ergeben. Auch die erarbeiteten Wärmenetzeignungsgebiete dienen lediglich der Orientierung für konkrete Planungsschritte und Machbarkeitsstudien. Ein Rechtsanspruch auf Umsetzung besteht durch den Wärmeplan nicht.

 

Die kommunale Wärmeplanung wurde bereits im letzten Quartal 2024 gestartet. Sie ist in mehrere Phasen unterteilt. Nach einer umfangreichen Bestandsanalyse und einer Potenzialanalyse wird ein Zielszenario 2045 entwickelt. Durch eine umfangreiche Datengrundlage durch Daten der Versorger und der Schornsteinfeger wurde ein sehr detailliertes Bild der aktuellen Wärmeversorgung geschaffen. Die Potenzialanalyse zeigt, dass alleine durch energetische Gebäudesanierung im privaten Sektor bis 2045 der Wärmebedarf enorm gesenkt werden kann.

 

Auf dem Weg zum Zielszenario wurde nun auch die Gebietsabgrenzung durchgeführt. Durch die Offenlage soll ein transparenter Prozess für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. Durch Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen erwartet sich die Hochschulstadt weitere Anregungen zum Planungsprozess und eine hohe Akzeptanz der fertigen Wärmeplanung.    

 

Die Gebietsabgrenzung zur kommunalen Wärmeplanung wird ab dem 29. September 2025 im Bürgerflur im 1. Obergeschoss im Amt für Bauen und Umwelt in der Winkeler Str. 46 in 65366 Geisenheim zu folgenden Zeiten einsehbar:

 

Montag, dem 29.September 2025 - einschl. Mittwoch, dem 29.Oktober 2025

 

montags bis donnerstags                               von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

                        und                                                 von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

                        sowie nach Terminvereinbarung                      - 19.00 Uhr

                        sowie freitags                                von   8.00 Uhr- 12.00 Uhr

 

Stellungnahmen zur Gebietsabgrenzung der Hochschulstadt Geisenheim können im Zeitraum der Offenlage schriftlich an die Hochschulstadt Geisenheim, Amt für Bauen und Umwelt, 65366 Geisenheim, per E-Mail an martina.erbs@geisenheim.de oder soeren.habicht@geisenheim.de oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Hochschulstadt Geisenheim weist darauf hin, dass nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.

Alle Infos zur kommunalen Wärmeplanung und zur Gebietsabgrenzung gibt es außerdem online unter:

www.geisenheim.de/rathaus-politik/aktuelles/laufende-projekte

Geisenheim, den 24.September 2025

 

DER MAGISTRAT

 

Christian Aßmann

Bürgermeister

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