Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Nr. 112/2025 der Hochschulstadt Geisenheim
Kommunale Wärmeplanung der Hochschulstadt Geisenheim
Offenlage zur Gebietsabgrenzung der kommunalen Wärmeplanung
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat in ihrer Sitzung am 11.09.2025 die Gebietsabgrenzung zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Auf Grundlage der Gebietsabgrenzung werden die Zielszenarien und die Umsetzungsstrategie erarbeitet.
Das Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist unter anderem eine klimafreundliche, nachhaltige und kosteneffiziente Wärmeversorgung in der Hochschulstadt Geisenheim bis 2045 aufzuzeigen. Sie soll sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen und anderen Beteiligten eine Orientierung geben und die Planungs- und Investitionssicherheit im Bereich der Wärmeinfrastruktur stärken. Der Ersteller der Wärmeplanung der Hochschulstadt Geisenheim, die Syna GmbH in Zusammenarbeit mit der Horizonte Group, betont dabei, dass sich aus der Offenlage und dem Wärmeplan selbst noch keine rechtlich verpflichtenden Vorgaben ergeben. Auch die erarbeiteten Wärmenetzeignungsgebiete dienen lediglich der Orientierung für konkrete Planungsschritte und Machbarkeitsstudien. Ein Rechtsanspruch auf Umsetzung besteht durch den Wärmeplan nicht.
Die kommunale Wärmeplanung wurde bereits im letzten Quartal 2024 gestartet. Sie ist in mehrere Phasen unterteilt. Nach einer umfangreichen Bestandsanalyse und einer Potenzialanalyse wird ein Zielszenario 2045 entwickelt. Durch eine umfangreiche Datengrundlage durch Daten der Versorger und der Schornsteinfeger wurde ein sehr detailliertes Bild der aktuellen Wärmeversorgung geschaffen. Die Potenzialanalyse zeigt, dass alleine durch energetische Gebäudesanierung im privaten Sektor bis 2045 der Wärmebedarf enorm gesenkt werden kann.
Auf dem Weg zum Zielszenario wurde nun auch die Gebietsabgrenzung durchgeführt. Durch die Offenlage soll ein transparenter Prozess für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. Durch Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen erwartet sich die Hochschulstadt weitere Anregungen zum Planungsprozess und eine hohe Akzeptanz der fertigen Wärmeplanung.
Die Gebietsabgrenzung zur kommunalen Wärmeplanung wird ab dem 29. September 2025 im Bürgerflur im 1. Obergeschoss im Amt für Bauen und Umwelt in der Winkeler Str. 46 in 65366 Geisenheim zu folgenden Zeiten einsehbar:
Montag, dem 29.September 2025 - einschl. Mittwoch, dem 29.Oktober 2025
montags bis donnerstags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung - 19.00 Uhr
sowie freitags von 8.00 Uhr- 12.00 Uhr
Stellungnahmen zur Gebietsabgrenzung der Hochschulstadt Geisenheim können im Zeitraum der Offenlage schriftlich an die Hochschulstadt Geisenheim, Amt für Bauen und Umwelt, 65366 Geisenheim, per E-Mail an martina.erbs@geisenheim.de oder soeren.habicht@geisenheim.de oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Hochschulstadt Geisenheim weist darauf hin, dass nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.
Alle Infos zur kommunalen Wärmeplanung und zur Gebietsabgrenzung gibt es außerdem online unter:
www.geisenheim.de/rathaus-politik/aktuelles/laufende-projekte
Geisenheim, den 24.September 2025
DER MAGISTRAT
Christian Aßmann
Bürgermeister
