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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 141/2025 Jahresablesung Wasserzähler

 

 

Die Stadtwerke Geisenheim informieren:

 

„Jahresablesung der Wasserzähler“

 

Die Jahresablesung der Wasserzähler erfolgt in Geisenheim und seinen Stadtteilen seit einigen Jahren bereits digital.

Daher erhalten nur noch die Haushalte Mitteilungen zur Übermittlung des Wasserzählerstandes, die noch über einen analogen Hauptwasserzähler verfügen oder einen angemeldeten Garten-wasserzähler nutzen.

 

Nur diese Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten eine Ablesekarte und sind somit weiterhin für ihre analogen Zähler meldepflichtig.

 

Dabei kann der Zählerstand des analogen Haupt- und ggf. Gartenwasserzählers über einen Link auf der Homepage der Hochschulstadt Geisenheim (www.geisenheim.de) übermittelt werden. Dieser wird zum 21. November 2025 für die Erfassung freigeschaltet.

 

Diese Online-Erfassung ist bis zum 31.12.2025 möglich. Hierfür werden das Kassenzeichen, die Zählernummer und der Zählerstand benötigt. Bitte geben Sie hier nur die Zählerdaten ein, für die Sie auch eine Mitteilung erhalten haben.


 

Sollte die digitale Übermittlung nicht möglich sein, kann auch die der Mitteilung beigefügte Antwortkarte genutzt werden. Um eine termingerechte Abrechnung zu gewährleisten, muss die Antwortkarte der Hochschulstadt Geisenheim bis zum 15.12.2025 vorliegen.

 

Das Steueramt der Hochschulstadt Geisenheim steht Ihnen für Fragen gerne telefonisch unter 06722/701 151 (Frau Kilian) zur Verfügung.

 

Die digitalen Zählerstände werden von den Stadtwerken Geisenheim automatisch mit Zählerstand zum 31.12.2025 erfasst. Hierzu erfolgt die automatische Ablesung über Funktechnik innerhalb der ersten Woche im Jahr 2026.

 

 

 

Geisenheim, den 18. November 2025

 

DER MAGISTRAT

 

 

 

Christian Aßmann

Bürgermeister

 

 

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