Amtliche Bekanntmachung
AB 135/2025 Vereinfachte Umlegung
Vereinfachte Umlegung Falterstraße
Flur 21 und Flur 26
Für die vereinfachte Umlegung der Falterstraße wird nach § 83 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit gültigen Fassung, bekannt gemacht, dass der Beschluss des Magistrats vom 10. September 2025 zur vereinfachten Umlegung der Flurstücke 3/6, 57/3, 58/3, 59/3 aus Flur 21 und 116/21 aus Flur 26, Gemarkung Geisenheim, unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss der vereinfachten Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 Abs. 2 BauGB). Die Geldleistungen sind fällig.
Belehrung über den Rechtsbehelf
Gegen die Festsetzung des Zeitpunkts der Unanfechtbarkeit ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Amtlichen Bekanntmachung bei dem Magistrat der Hochschulstadt Geisenheim als Umlegungsstelle, Bauamt, Winkeler Straße 46, 65366 Geisenheim schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Geisenheim, den 14. November 2025
DER MAGISTRAT
Christian Aßmann
Bürgermeister
