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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 134/2025  Jahresabschluss 2022 der Hochschulstadt Geisenheim

 

Jahresabschluss 2022 der Hochschulstadt Geisenheim 

 

I.    Behandlung der Jahresergebnisse

Aufgrund des § 113 Hessische Gemeindeordnung (HGO) hat die Stadtverordnetenversammlung am 6. November 2025 den Jahresabschluss 2022 der Hochschulstadt Geisenheim beraten und beschlossen:

 

Jahresabschluss 2022

Die Stadtverordnetenversammlung hat von dem Ergebnis der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt zustimmend Kenntnis genommen und stellt den Jahresabschluss 2022 fest.

 

Das Jahr 2022 schließt mit einem Gesamtüberschuss von 2.568.979,19 Euro ab. Das ordentliche Ergebnis weist einen Überschuss von 2.297.999,45 Euro und das außerordentliche Ergebnis einen Überschuss von 270.979,74 Euro aus.

 

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.297.999,45 Euro wird gemäß § 23 GemHVO als Zuführung zur „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ gebucht.

Der Überschuss aus dem außerordentlichem Ergebnis 2022 in Höhe von 270.979,74 Euro wird ebenfalls gemäß § 23 GemHVO als Zuführung zur „Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ gebucht.

Die entsprechenden Buchungen wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 vorgenommen.

Dem Magistrat wird für das abgeschlossene Haushaltsjahr Entlastung erteilt.

 

II.   Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer

 

„Die einzelnen Feststellungen zu den Ergebnissen der Prüfung des Jahresabschlusses haben wir in den nachfolgenden Kapiteln 3.1 Einhaltung des Haushaltsplans (§ 128 (1) Nr. 1 HGO9, 3.2 Ordnungsgemäße Führung der Haushaltswirtschaft (§ 128 (1) Nr. 2 und 3 HGO) und 3.3 Ordnungs-mäßigkeit der Rechnungslegung (§ 128 (1) Nr. 4 bis 6 HGO) dargestellt. Die Einzelfeststellungen zu unseren weiteren Prüfungsaufgaben sind in Kapitel 4 dargestellt. Daraus ergeben sich folgende zusammenfassende Prüfungsfeststellungen:

Prüfungsfeststellungen:

  1. der Haushaltsplan der Hochschulstadt Geisenheim im Wesentlichen eingehalten wurde.
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt waren.
  3. bei den Erträgen, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde.
  4. die Anlagen zum Jahresabschluss vollständig und richtig sind,
  5. die Jahresabschlüsse nach § 112 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Hochschulstadt Geisenheim darstellen.
  6. die Berichte nach § 112 eine zutreffende Vorstellung der Lage der Hochschulstadt Geisenheim vermitteln.
  7. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen keine Verstöße gegen das Gebot der Zweckmäßig und Wirtschaftlichkeit festzustellen waren.

 

Revision                                                                        Bad Schwalbach, 11. September 2025

des Rheingau-Taunus-Kreises

 

gez. Demirbilek                                                             gez. Brömser

Revisor                                                                         Leitung Revision

 

III.  Bekanntmachung

Der o. g. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Behandlung des Jahresergebnisses 2022 der Hochschulstadt Geisenheim sowie des Bestätigungsvermerks der Abschlussprüfer werden hiermit gemäß § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekannt gemacht.

 

 

IV.  Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2022
der Hochschulstadt Geisenheim

Der Jahresabschluss 2022 der Hochschulstadt Geisenheim wird gemäß § 114 Absatz 2 HGO für die Zeit von einem Jahr öffentlich zur Einsichtnahme auf der Internetseite der Hochschulstadt Geisenheim veröffentlicht. (siehe folgenden Link)

 

Geisenheim, den 10. November 2025 

 

Christian Aßmann

Bürgermeister

 

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