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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 133/2025  Jahresabschluss 2021 der Hochschulstadt Geisenheim

 

I.    Behandlung der Jahresergebnisse

Aufgrund des § 113 Hessische Gemeindeordnung (HGO) hat die Stadtverordnetenversammlung am 11. September 2025 den Jahresabschluss 2021 der Hochschulstadt Geisenheim beraten und beschlossen:

 

Jahresabschluss 2021

Die Stadtverordnetenversammlung hat von dem Ergebnis der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt zustimmend Kenntnis genommen und stellt den Jahresabschluss 2021 fest.

 

Das Jahr 2021 schließt mit einem Gesamtüberschuss von 1.706.064,02 Euro ab. Das ordentliche Ergebnis weist einen Überschuss von 1.653.548,53 Euro und das außerordentliche Ergebnis einen Überschuss von 52.515,49 Euro aus.

 

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.653.548,53 wird gemäß § 23 GemHVO als Zuführung zur „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ gebucht

Der Überschuss aus dem außerordentlichem Ergebnis 2021 in Höhe von 52.515,49 Euro wird ebenfalls gemäß § 23 GemHVO als Zuführung zur „Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ gebucht.

Die entsprechenden Buchungen wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 vorgenommen.

Dem Magistrat wird für das abgeschlossene Haushaltsjahr Entlastung erteilt

 

II.   Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer

 

„Die einzelnen Feststellungen zu den Ergebnissen der Prüfung des Jahresabschlusses haben wir in den nachfolgenden Kapiteln 3.1 Einhaltung des Haushaltsplans (§ 128 (1) Nr. 1 HGO9, 3.2 Ordnungsgemäße Führung der Haushaltswirtschaft (§ 128 (1) Nr. 2 und 3 HGO) und 3.3 Ordnungs-mäßigkeit der Rechnungslegung (§ 128 (1) Nr. 4 bis 6 HGO) dargestellt. Die Einzelfeststellungen zu unseren weiteren Prüfungsaufgaben sind in Kapitel 4 dargestellt. Daraus ergeben sich folgende zusammenfassende Prüfungsfeststellungen:

Prüfungsfeststellungen:

  1. der Haushaltsplan der Hochschulstadt Geisenheim im Wesentlichen eingehalten wurde.
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt waren.
  3. bei den Erträgen, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde.
  4. die Anlagen zum Jahresabschluss vollständig und richtig sind,
  5. die Jahresabschlüsse nach § 112 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Hochschulstadt Geisenheim darstellen.
  6. die Berichte nach § 112 eine zutreffende Vorstellung der Lage der Hochschulstadt Geisenheim vermitteln.
  7. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen keine Verstöße gegen das Gebot der Zweckmäßig und Wirtschaftlichkeit festzustellen waren.

 

Revision des Rheingau-Taunus-Kreises                                  Bad Schwalbach, 30.06.2025

 

gez. Demirbilek                                                                       gez. Brömser

Revisor                                                                                   Leitung Revision

 

III.  Bekanntmachung

Der o. g. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Behandlung des Jahresergebnisses 2021 der Hochschulstadt Geisenheim sowie des Bestätigungsvermerks der Abschlussprüfer werden hiermit gemäß § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekannt gemacht.

 

 

IV.  Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2021
der Hochschulstadt Geisenheim

Der Jahresabschluss 2021 der Hochschulstadt Geisenheim wird gemäß § 114 Absatz 2 HGO für die Zeit von einem Jahr öffentlich zur Einsichtnahme auf der Internetseite der Hochschulstadt Geisenheim veröffentlicht. (siehe folgender Link)

 

Geisenheim, den 10. November 2025 

 

Christian Aßmann

Bürgermeister

 

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