Amtliche Bekanntmachung
AB 62/2025 Sicherheitsbereich Frühlingserwachen
Für die Sicherheit im öffentlichen Raum bei Großveranstaltungen sind in enger Abstimmung mit den Rettungsdiensten und der Polizei Neuerungen bei den Sicherheitskonzepten der Veranstaltungen der Hochschulstadt Geisenheim hinzugekommen. Gleichzeitig wird hier die Einsatzfähigkeit im Notfall berücksichtigt.
Für das Geisenheimer Frühlingserwachen am 10. und 11. Mai 2025 werden bestimmte Straßen und Parkplätze gesperrt, um einen sichereren Auf- und Abbau sowie Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Folgende Sicherungsmaßnahmen außerdem geplant:
- Die Veranstaltungsfläche wird durch zertifizierte Zufahrtssperren ergänzt (siehe Plan)
- Die bereits im Stadtgebiet vorhanden Zufahrtssperren in der Winkeler Straße und in der Rheinstraße werden 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn geschlossen (Samstag um 11 Uhr / Sonntag um 10 Uhr) und 1 Stunde nach Veranstaltungsende (Samstag um 23 Uhr / Sonntag um 19 Uhr) wieder geöffnet.
- Die restlichen Zufahrtssperren werden am Freitagmorgen aufgebaut und ermöglichen sodann kein Durchfahren mehr. Dies hat zur Folge, dass eine Zufahrt zum und aus dem Veranstaltungsbereich, letztmalig zu den unter Ziffer 2. genannten Zeiten möglich ist.
- Wir bitten Sie aus organisatorischen Gründen, im Bedarfsfall ihre Fahrzeuge, welche sich im Veranstaltungsbereich befinden sollten, anderweitig abzustellen, um diese Transportmittel vollumfänglich nutzen zu können.
Die Bevölkerung wird gebeten die entsprechende Beschilderung vor den Festen zur geänderten Verkehrsführung und Parkplätzen zu beachten. Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine E‑Mail oder rufen Sie uns an:
Isabé-Sophie Cratz, Hochschulstadt Geisenheim, 06722-701190, isabe.cratz@geisenheim.de
Kathrin Bach, Hochschulstadt Geisenheim, 06722-701191, kathrin.bach@geisenheim.de
Geisenheim, den 5. Mai 2025
DER MAGISTRAT
Christian Aßmann
Bürgermeister