Amtliche Bekanntmachung
AB 167/2025 Neuwahl
Dem Geisenheimer Ortsgericht obliegen die freiwillige Gerichtsbarkeit und das Schätzungswesen im Stadtgebiet sowie das Beglaubigen von Unterschriften. Es ist für diese Anliegen Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger. Das Ortsgericht II ist zuständig für den Bereich der Stadtteile Johannisberg und Stephanshausen.
Für das Geisenheimer Ortsgericht II wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Ortsgerichtsschöffin/ ein Ortsgerichtsschöffe gesucht. Gesucht werden Bewerber/innen die ortskundig sind und mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sind. Sie müssen im Bereich des Ortsgerichts II wohnhaft sein. Ortsgerichtsschöffen arbeiten ehrenamtlich und werden für die Dauer von 10 Jahren ernannt.
Bewerbungen und Anfragen richten Sie bitte an Herrn Tim Wahl (tim.wahl@geisenheim.de oder 06722-701118).
Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2026.
Geisenheim, 12. Dezember 2025
DER MAGISTRAT
Christian Aßmann
Bürgermeister
