Amtliche Bekanntmachung
AB 156/2025 Vereinfachte Umlegung
Vereinfachte Umlegung P&R Anlage
Flur 13 und Flur 15
Für die vereinfachte Umlegung der Park & Ride Anlage wird nach § 83 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit gültigen Fassung, bekannt gemacht, dass der Beschluss des Magistrats vom 26. November 2025 zur vereinfachten Umlegung der Flurstücke 235/17, 235/18, 10/11, 10/12, 10/22 und 10/23 der Fluren 13 und 15 der Gemarkung Geisenheim unanfechtbar geworden ist. Die fertig gestellte P+R Anlage befindet sich nun auf dem Flurstück 235/19 und wird gemäß dem Stadtverordnetenbeschluss vom 24.09.2020 gemäß §3 Abs. 1 Nr. 4. HStrG als sonstige öffentliche Straße mit der Zweckbestimmung als Parkplatz eingestuft.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss der vereinfachten Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 Abs. 2 BauGB). Die Geldleistungen sind fällig.
Belehrung über den Rechtsbehelf
Gegen die Festsetzung des Zeitpunkts der Unanfechtbarkeit ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Amtlichen Bekanntmachung bei dem Magistrat der Hochschulstadt Geisenheim als Umlegungsstelle, Bauamt, Winkeler Straße 46, 65366 Geisenheim schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Geisenheim, den 2. Dezember 2025
DER MAGISTRAT
Christian Aßmann
Bürgermeister
