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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 109/2023 Wegfall des Kinderreisepasses

 

WEGFALL DES KINDERREISEPASSES ZUM 01.01.2024

 

 

Am 08. Oktober 2023 wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens beschlossen, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Dies bedeutet, dass ab Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden können. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

 

Eltern, die mit Ihren Kindern zukünftig ins Ausland reisen möchten, benötigen für Ihre Kinder dann einen Personalausweis – auch innerhalb der EU. Geht es in Länder außerhalb der EU, ist ein Reisepass nötig.

Diese Dokumente sind maximal 6 Jahre gültig. Allerdings auch nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann.

 

Bitte beachten Sie, dass ein Personalausweis oder Reisepass nicht, wie ein Kinderreisepass, am gleichen Tag beantragt und ausgestellt werden kann.

Die Ausstellungsfristen betragen für einen Personalausweis ca. 2-3 Wochen und für einen Reisepass ca. 4-6 Wochen.

 

Bitte prüfen Sie die Gültigkeitsdauer der Reisedokumente frühzeitig vor Reiseantritt!

 

 

Geisenheim, den 09.11.2023

DER MAGISTRAT

 

 

Christian Aßmann

Bürgermeister