Amtliche Bekanntmachung
AB 94/2022 Jahresabschluss Stadtwerke Geisenheim
Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes „Stadtwerke Geisenheim“
I. Behandlung des Jahresergebnisses
Aufgrund § 27 Absatz 3 Hess. Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl. I, S.151) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVBI. I. S.121) hat die Stadtverordnetenversammlung am 6. Oktober 2022 den geprüften Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes „Stadtwerke Geisenheim“ mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 216.232,33 Euro festgestellt und beschlossen:
Der Jahresfehlbetrag 2021 teilt sich auf die einzelnen Betriebszweige wie folgt auf:
Wasserversorgung | Verlust | -360.875,97 EUR |
Abwasserbeseitigung | Gewinn | 232.014,98 EUR |
Bauhof | Verlust | -62.344,25 EUR |
Rheingau-Bad | Verlust | -25.027,09 EUR |
Die Ergebnisse werden jeweils auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung wird für das abgeschlossene Wirtschaftsjahr Entlastung erteilt.
II. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (auszugsweise)
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Geisenheim, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Geisenheim für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Gemäß § 332 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.
Wiesbaden, 2. August 2022
WBS Schwed Labudda PartGmbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez.
Frank Schwed.
Wirtschaftsprüfer
III. Bekanntmachung gemäß § 27 Absatz 4 EigBGes
Der o. g. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Behandlung des Jahresergebnisses 2021 des Eigenbetriebes „Stadtwerke Geisenheim“ sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers werden hiermit gemäß § 27 Absatz 4 EigBGes öffentlich bekannt gemacht.
IV. Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes 2021 der Stadtwerke Geisenheim
Der Jahresabschluss 2021 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und der Lagebericht des Eigenbetriebes „Stadtwerke Geisenheim“ liegen gemäß § 27 Absatz 4 Satz 4 EigBGes in der Zeit vom 31 Oktober – 9. November 2022 während der gewöhnlichen Öffnungszeiten im Bauamt der Hochschulstadt Geisenheim (Winkeler Straße 46) öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Eine Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06722 / 701-123 wird empfohlen.
Geisenheim, den 12. Oktober 2022
DER MAGISTRAT
Christian Aßmann
Bürgermeister