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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 104/2022 Feldwegreinigung

 

Aufgrund des derzeitigen Zustandes der Feldwege in den Weinbergsgemarkungen wird folgende

 

öffentliche Aufforderung

 

erlassen:

 

Zur Wiederherstellung ordnungsgemäßer Zustände sind sämtliche Feldwege einschließlich der Wasserrinnen und Flutgräben unverzüglich, spätestens bis 30. November 2022 gründlich zu säubern.

 

Weiterhin wird aufgefordert, das Umpflügen der zu den Wegeparzellen gehörenden Geländestreifen zu unterlassen.

 

Zuwiderhandlungen gegen obige Forderungen werden, insbesondere nach Ablauf der gesetzten Frist, als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

 

Um entsprechende Beachtung gebeten.

 

Geisenheim, den 7. November 2022

III/3-140-05


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