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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 10/2022 Corona Schutzmaßnahmen der Stadtverwaltung Geisenheim

 

Zur weiteren Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus werden hiermit für den Bereich der Hochschulstadt Geisenheim folgende Maßnahmen angeordnet:

 

1.      Die Gebäude der Stadtverwaltung sowie des Eigenbetriebs Stadtwerke Geisenheim bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.

 

Die Bereiche der Stadtverwaltung bleiben besetzt und sind während der folgenden Zeiten telefonisch unter folgender Nummer zu erreichen:

 

06722-701 111

Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr

 

Schriftliche Anfragen können auch weiterhin auf dem Postweg eingesendet werden, ebenso wie Anfragen per E-Mail. Diese sind zu richten an:

 

stadtverwaltung@geisenheim.de

 

Allgemeine Anfragen können darüber hinaus auch an die allgemeine Behördennummer gerichtet werden:

115

Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr

https://www.115.de

 

2.      Der Service in unserem Bürgerbüro kann nur mit vorheriger Terminvereinbarung, entweder telefonisch oder per E-Mail (buergerbuero@geisenheim.de), weiterhin in Anspruch genommen werden. Die Servicezeiten sind:

 

Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr

 

3.      Die Stadtbücherei und der Kulturtreff „Die Scheune“ bleiben weiterhin für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Anzahl der Personen, welche sich gleichzeitig in der Stadtbücherei und im Kulturtreff „Die Scheune“ aufhalten dürfen, wird beschränkt. Die Aushänge sind zu beachten.

 

4.      Die Stadt- und Tourist Information der Hochschulstadt Geisenheim ist von Mittwoch bis Samstag zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten mit Zugangsbeschränkung für den Publikumsverkehr geöffnet.

 

5.      Die Einsichtnahme der Offenlage des Bebauungsplans „Tonberg“ im Bauamt ist zu den Öffnungszeiten des Bauamts und nach Terminvereinbarung möglich.

 

6.      Für den Publikumsverkehr gilt während der gesamten Dauer des Aufenthalts die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.

 

Diese Verfügung gilt bis auf Widerruf.

 

Geisenheim, den 31. Januar 2022.

 

DER MAGISTRAT

Christian Aßmann

Bürgermeister



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