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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 125/2022 - 2. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung der Hochschulstadt Geisenheim

 

2. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung der Hochschulstadt Geisenheim

 

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I, Seite 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I, Seite 915), der §§ 1 bis 5a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. I, Seite 134), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. I, Seite 247) und der Preisangabenverordnung (PAngV) vom 12. November 2021 (BGBl. I, Seite 4921), hat die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim in der Sitzung am 17. November 2022 folgende 2. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) beschlossen:

 

 

 

 

§ 26   Benutzungsgebühren

 

  1. Die Gebühr beträgt pro m³ 3,45 EUR. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.
  2. entfällt

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt § 26 Abs. 4 und Abs. 5 der Wasserversorgungssatzung vom 13.10.2020 außer Kraft.

 

Die 2. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung wird hiermit ausgefertigt.

 

 

Geisenheim, den 5. Dezember 2022


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