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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 18/2021 Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim

 

 

     Bekanntmachung der Aufhebung des Bebauungsplanes gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

     Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat in ihrer Sitzung am 04.02.2021 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Waldstraße“ beschlossen. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Marienthal, links und rechts der Straße „Im Hähnchen“.

Der Geltungsbereich beinhaltet in der Gemarkung Geisenheim, in der Flur 40, folgende Flurstücke: 19/5, 16/8, 16/9, 16/10, 16/23, 16/38, 16/48, 16/108, 16/109, 16/111, 16/112, 16/113, 16/114, 16/121, 16/122, 16/123, 16/124, 16/137, 16/138, 16/150, 16/151, 16/153, 16/154, 16/156, 16/157, 16/158, 16/159, 16/160, 16/161, 16/162, 16/64, 16/66, 16/76, 16/83, 16/84, 16/85, 16/100, 16/101, 16/102, 16/103, 16/104, 16/10516/106, 16/107, 16/163, 16/165, 16/166, 16/167, 16/168, 16/169, 16/170, 19/2, 19/4, 19/13, 19/14, 19/17, , 35/10, 16/7, 20/51, 19/6, 19/8, 35/9, 19/18, 19/20, 19/19, 16/43, 16/11, 16/78, 16/49, 16/92, 19/16, 16/62, 16/94, 16/155, 16/110, sowie die Flurstücke 18/5 teilweise, 25/12 teilweise und 20/51 teilweise. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

 

Der Bebauungsplan „Waldstraße“ stammt aus dem Jahre 1970. Mit diesem Bebauungsplan wurde die rechtliche, technische und baugestalterische Grundlage für die bauliche Erweiterung des Ortteiles Marienthal geschaffen. Der gesamte Geltungsbereich ist nahezu vollständig bebaut, das Baugebiet wurde bebauungsplankonform umgesetzt. Die Ziele des Bebauungsplanes sind demnach erfüllt. Da der Bebauungsplan, in Teilen, Differenzen in Text und Zeichnung aufweist soll er nun im Sinne der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit aufgehoben werden. Zukünftige Bauvorhaben werden nach Aufhebung des Bebauungsplanes nach dem § 34 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt.

 

Der Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes mit zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von

                      Freitag, dem 19.02.2021 bis einschl. Freitag, dem 19.03.2021,

                        montags bis donnerstags   von              8.00 Uhr - 12.00 Uhr

                        und                                                    von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

                        sowie nach Terminvereinbarung                           - 19.00 Uhr

                        sowie freitags                                  von   8.00 Uhr - 12.00 Uhr

 

im Bauamt der Hochschulstadt Geisenheim, Winkeler Straße 46, im Bürgerflur des 1. Obergeschosses zur Einsicht öffentlich aus.

 

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Bebauungsplanvorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch auf der Internetseite der Hochschulstadt Geisenheim (www.geisenheim.de) und im Zentralen Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe der Stellungnahme einverstanden. Sie willigen ein, dass die Hochschulstadt Geisenheim Ihnen postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß § 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, gegenüber der Hochschulstadt Geisenheim um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Hochschulstadt Geisenheim die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten Verlangen."

 

"Bitte beachten Sie, dass der Besuch des Bauamtes der Hochschulstadt Geisenheim aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie eventuell Einschränkungen unterliegen kann. Dennoch ist eine ungehinderte Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen im Rahmen der oben genannten Zeiten möglich. Aus Schutzgründen könnte jedoch in den nächsten Wochen, je nach Entwicklung, um vorherige Terminvereinbarung gebeten werden.
Dabei kann grundsätzlich auch eine Einsichtnahme außerhalb der genannten Zeiten vereinbart werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind."

65366 Geisenheim, den 09.02.2021                                         

- FB IV/2-Fi-  



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