Stock Exchange News

Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 79/2021 Einladung Landwirteversammlung

 

Einladung zu einer Landwirteversammlung

 

Die Amtszeit der Ortslandwirtinnen/Ortslandwirte und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter endet mit dem 31. Dezember 2021.

 

Zur Verständigung auf eine neue Ortslandwirtin/einen neuen Ortslandwirt und deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter für die Amtszeit 2022 bis 2027 lade ich hiermit die Wahlberechtigten für die Gemarkung Geisenheim zu einer Zusammenkunft

am Montag, den 20. September um 18.00 Uhr im Weingut Dillmann, Langestraße 17a, ein.

 

Als Ortslandwirt/Ortslandwirtin kann benannt werden, wer

-        Deutsche/Deutscher im Sinne von Art. 116 Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union hat;

-        das 18. Lebensjahr vollendet hat;

-        in Hessen seit mindestens drei Monaten ununterbrochen ihren/seinen Wohnsitz hat und

-        in einem landwirtschaftlichen Betrieb ab 8 ha (bei Spezialkulturen an 2,2 ha, bei Weinbau ab 2 ha) landwirtschaftlicher Nutzfläche als Betriebsinhaber/in, überwiegend in dem Betrieb als mithelfende Familienangehörige/er oder als Arbeitnehmer/in tätig ist.

Die Funktion der Ortslandwirtin/des Ortslandwirts ist auch Menschen mit Behinderungen zugänglich.

 

Der Ortslandwirt von Geisenheim

Bernhard Gaubatz


Vorstehende Bekanntmachung der Landwirte wird hiermit veröffentlicht.

 

 

Geisenheim, 31. August 2021



Keine Ergebnisse gefunden.

Kontakt