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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 39/2021 Änderung der Hauptsatzung der Hochschulstadt Geisenheim

 

3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Hochschulstadt Geisenheim vom 20.09.2012

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBI. I S. 318) hat die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim am 22.04.2020 folgende 3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Hochschulstadt Geisenheim beschlossen:

Artikel 1

§ 3 Vorsitz in der Stadtverordnetenversammlung

erhält folgende Fassung:

Die Stadtverordnetenversammlung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzende/n und ihre oder seine Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Zahl der Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter wird auf 5 festgelegt.

Artikel 2

Diese 3. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Geisenheim, den 26.04.2021


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