Schiedsamt

der Hochschulstadt Geisenheim

Schiedsamt

Schiedsamt Geisenheim

Wann nimmt man die Hilfe des Schiedsamts in Anspruch? Wenn es mit dem Nachbarn oder einem anderen Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will. Dann ist guter Rat teuer. Das muss aber nicht sein. Bei bestimmten Delikten, wie z. B.

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung und
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. Jedoch können Sie, in manchen Fällen müssen Sie vorher durch einen Besuch beim Schiedsamt einen Schlichtungsversuch unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.

Die Freundin / der Freund zahlen das geliehene Geld nicht zurück?

Vom Nachbargrundstück hängen Äste und Zweige zu Ihnen herüber. Sie müssen ständig das Nachbar-Laub entfernen?

Auch da (und in vielen anderen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten) können wir Ihnen weiterhelfen.

Was dürfen Sie beim Schiedsamt erwarten?

Bei der Schiedsperson ist ein Schlichtungsversuch

  • schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen Zeit und Nerven,
  • kostengünstige Abwicklung
  • und, da bei uns keine Partei gewinnt oder verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Frieden von Dauer ist.

Das Verfahren wird eingeleitet durch einen Antrag des Beschwerdeführers, der Name und Anschrift der beiden Parteien sowie den Gegenstand der Verhandlung enthält. Er kann sowohl schriftlich an das Schiedsamt gesandt, wie auch persönlich zu Protokoll der Schiedsperson erklärt werden. Die Schiedsperson setzt einen Termin fest, beide Parteien werden geladen. Es wird mündlich verhandelt. Die Parteien haben Gelegenheit sich auszusprechen. Die Schiedsperson nimmt sich Zeit und hört zu. Sie versucht, die bestehenden Spannungen abzubauen. Ist man sich einig, wird dies in einem Vergleich festgehalten, den beide Parteien unterzeichnen. Damit ist er rechtswirksam, und zwar hinsichtlich der Verpflichtungen, die darin übernommen werden, auf die Dauer von 30 Jahren.

Die Schiedsperson spricht jedoch kein Urteil.

Die Schiedsperson arbeitet ehrenamtlich. Die rechtsuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Gebühren, Porto, Schreibauslagen, Fahrkosten) zu zahlen. Für ca. 40 Euro können die Parteien schon einen Vergleich schließen und sich diese Kosten evtl. auch noch teilen.

Der Gang zum Schiedsamt ist oft der schnellste Weg, um einen Konflikt unbürokratisch und Kosten sparend beizulegen.


Kontakt:                             

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