Frauen- & Gleichstellungsbüro

der Hochschulstadt Geisenheim

Frauen- und Gleichstellungsbüro


Gemäß § 4 b der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Mann und Frau eine Aufgabe der Gemeinden. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbaren Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Gemeindeebene erfolgt.

Das Frauen- und Gleichstellungsbüro hat folgenden Aufgabenbereich:

Im Sozialbereich

Informations- und Anlaufstelle für folgende Angelegenheiten:

  • Alleinerziehende
  • Hartz IV-Empfänger, ältere und ausländische Mitbürger,
  • deutsche Frauen, die mit Ausländern verheiratet sind,
  • Gewalt gegen Frauen
  • sexuell missbrauchte Personen
  • Unterstützung aller im sozialen Bereich tätigen Verbände, Vereine, Organisationen und Gruppierungen
  • Kinderbetreuungseinrichtungen (Kapazitäten, Öffnungszeiten, Ausstattung, Gruppenstärke etc.)
  • Spielstuben (Einrichtung, Ausstattung)
  • Information über Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen


Im Gesundheitsbereich

Kontaktherstellung der Betroffenen zu den zuständigen Ämtern und Beratungsstellen sowie die Weitergabe von Informationsmaterial


Im Kulturbereich

Unterstützung von Frauenbildungsangeboten,

Ausstellungen und Veranstaltungen über Frauen- und Gleichstellungsthemen


Im Sportbereich

Kontaktherstellung und die Informationsaufbereitung für interessierte Frauen und Mädchen

 

Im Verkehrsbereich

Beteiligung an der Verkehrsplanung (Funktionalität und Benutzungsfreundlichkeit)


Im Bau- und Planungsbereich

Beteiligung an der Erstellung von Bauleitplänen;

Kinderspielplätze, Grünflächen, reine Wohngebiete, verkehrsberuhigte Zonen, Radwegenetz, kinderfreundliche Einkaufsmöglichkeiten, Schulen

 

Im Erwerbsbereich

Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und Weitergabe von Informationsmaterial

Ansprechpartner

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