Statue und Himmel

Fördermöglichkeiten

für das Ehrenamt

Fördermöglichkeiten für das Ehrenamt

Übungsleiterzuschüsse

Sporttreibende Vereine, die einen lizenzierten Übungsleiter beschäftigen, können bei der Hochschulstadt Geisenheim Zuschüsse beantragen. Entsprechende Anträge sind auf dem Dienstweg, über den Rheingau-Taunus-Kreis, an den Landessportbund Hessen weiterzuleiten. 


Neuer Einreichungsweg 

Bitte beachten Sie, dass die Verwendungsbestätigung in diesem Jahr nicht über Ihre Stadt/Gemeinde und den Landkreis einzureichen ist, sondern direkt an uns: 

Per E-Mail: uebungsleiterzuschuss@lsbh.de oder 

Per Post: Landessportbund Hessen e. V.
Vereinsmanagement Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt 4. 


Kontakt

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Förderungen und Programme


Es gibt zahlreiche Förderprogramm für ehrenamtliche Projekte und Vereinsarbeit. Die Hochschulstadt Geisenheim informiert regelmäßig über verschiedene Möglichkeiten. Auf dieser Seite möchten wir eine Übersicht über diese Fördermöglichkeiten geben. Bitte beachten Sie, dass die Zusammenstellung sich im Aufbau befindet und das Auskünfte zu den Bedingungen und Regeln der Förderungen bei den jeweiligen Stellen eingeholt werden müssen.










Erfolgsmodell geht in die nächste Runde: „Zukunft Dorfmitte“ 2024 startet

 

  • Wettbewerb läuft unter dem Motto: „Miteinander engagiert!“
  • Gefördert werden Maßnahmen in Orten oder Ortsteilen mit bis zu 2.000 Einwohnern
  • Fördersumme bis maximal 2.000 Euro möglich

 

Die Bürgerinnen und Bürger aus dem Rheingau-Taunus-Kreis sind wieder herzlich eingeladen, die Zukunft vor der Haustür mitzugestalten und Ideen gemeinschaftlich Wirklichkeit werden zu lassen. Die Chance dazu bietet auch in diesem Jahr der Wettbewerb „Zukunft Dorfmitte“ des RTK.

 

„Was die Orte in unserem Landkreis wirklich besonders macht, sind die Menschen. Miteinander leben, miteinander gestalten und Zukunft ermöglichen. Jede Generation packt mit an und sorgt dafür, dass unsere Orte im Landkreis „Miteinander engagiert!“ sind. Das ist das Motto des Wettbewerbs in diesem Jahr und wir freuen uns sehr, wenn Sie mit dabei sind“, ruft Thomas Zarda, Dezernent für Demografieangelegenheiten beim Rheingau-Taunus-Kreis, zur Teilnahme auf.

 

„Zukunft Dorfmitte“ unterstützt im Rheingau-Taunus-Kreis seit 15 Jahren mit finanzieller Förderung das ehrenamtliche Engagement der Bewohnerinnen und Bewohner. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt: Die Zukunftsfähigkeit der Dörfer wird durch den Wettbewerb maßgeblich gestärkt. Es werden neue Beziehungen geknüpft, Erfahrungen ausgetauscht und bürgernahe Projekte umgesetzt.

 

Ab sofort nimmt die Kreisverwaltung Ideen von Bürgerinnen und Bürgern und auch Vereinen zur Gestaltung der Ortsmitten entgegen. Die Bewerbungsfrist läuft bis einschließlich 30. Juni. Später eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.

 

Im aktuellen Jahr können Maßnahmen in Orten oder Ortsteilen mit einer Einwohnerzahl bis zu 2.000 Einwohnern gefördert werden.

Bei Orten bzw. Ortsteilen bis 1.000 Einwohner müssen an der vorgeschlagenen Maßnahme mindestens fünf Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, die zusammen mindestens 60 Stunden ehrenamtlich in das Projekt einbringen.

Bei Orten bzw. Ortsteilen bis 2.000 Einwohner müssen an der vorgeschlagenen Maßnahme mindestens acht Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, die zusammen mindestens 100 Stunden ehrenamtlich in das Projekt einbringen.

 

Für entsprechende Maßnahmen gewährt der Rheingau-Taunus-Kreis 1.000 Euro. Die maximale Fördersumme liegt bei 2.000 Euro. Die Fördermittel sind zweckgebunden. Folgekosten für Unterhaltung und Pflege des geförderten Projekts sind von einer weiteren Förderung ausgeschlossen.

 

Weitere Detailinformationen sowie das Antragsformular sind auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises zu finden: 

www.rheingau-taunus.de/verwaltung-politik/ueber-den-landkreis/demografischer-wandel

 

Die Anträge können gerne auch digital eingereicht werden.

E-Mail: simone.witzel@rheingau-taunus.de