Ehrungen

in Geisenheim

Ehrungen

Das Goldenes Lindenblatt

Einmal im Jahr werden, im Rahmen der „Stunde der Heimat“ beim Geisenheimer Lindenfest, bis zu zwei Goldene Lindenblätter verliehen.

Mit dem Goldenen Lindenblatt werden Personen geehrt, die sich dauerhaft und überdurchschnittlich im öffentlichen Leben der Stadt engagiert oder sich auf andere Weise um das Wohl der Bürgerinnen und Bürger bemüht haben. Die Ehrung bleibt Personen vorbehalten, die ihren ständigen Wohnsitz in Geisenheim haben.

Die Verleihung erfolgt an Einzelpersonen, diese können stellvertretend für eine Organisation geehrt werden. Pro Jahr werden maximal zwei Goldene Lindenblätter vergeben. Das Goldene Lindenblatt wird nicht nur als Urkunde, sondern auch als Anstecker (siehe Bild oben) verliehen, welcher von der Geisenheimer Goldschmiedin Nicole Alejniczew entworfen und angefertigt wurde.

Wer ein Goldenes Lindenblatt erhalten soll, dürfen Geisenheimer Bürger mitbestimmen! Formlose schriftliche Anträge können an Bürgermeister Christian Aßmann, Rathaus, 65366 Geisenheim (oder per Mail an buergermeister@geisenheim.de) gestellt werden. Die Vorschläge müssen eine Übersicht der besonderen Verdienste der vorgeschlagenen Person enthalten. Wichtig ist ein Absender, anonyme Anträge werden nicht berücksichtig!

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Vereinsehrung

Ehrung besonderer Leistungen im Vereinsleben

 Die Hochschulstadt Geisenheim ist regional und überregional bekannt, für ihr vielfältiges und aktives Vereinsleben.

Die Ehrenordnung der Hochschulstadt Geisenheim sieht daher eine Würdigung von besonderen Leistungen innerhalb des Geisenheimer Vereinslebens, vor allem in der Jugendarbeit, vor. In besonderen Fällen können auch außergewöhnliche Leistungen Geisenheimer Bürgerinnen und Bürger in einem auswärtigen Verein gewürdigt werden. Ebenso ist eine Würdigung im sozialen und kulturellen Bereich möglich. 

Aufgrund der Ehrenordnung der Hochschulstadt Geisenheim, soll in der Regel mindestens eine 10-jährige ehrenamtliche Tätigkeit zugrunde liegen. 

Vorschläge für ehrungswürdige Personen, können in schriftlicher Form an den Magistrat der Hochschulstadt Geisenheim, Vereinsbetreuerin, Frau Sabine Reighard-Orf, Rüdesheimer Str. 48, 65366 Geisenheim gerichtet werden.

Neben den Gründen für die Ehrung soll der Vorschlag auch die postalische Anschrift der zu ehrenden Personen enthalten. 

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Sportlerehrung

Die Hochschulstadt Geisenheim sieht sich in der Verantwortung, sportliche Aktivitäten auf dem Gebiet des Breitensports zu fördern und auch in Zeiten beschränkter finanzieller Möglichkeiten durch die Ehrung sportlicher Leistungen, die Bemühungen der Geisenheimer Sportvereine zu unterstützen. 

Auf Aufforderung der Stadt Geisenheim melden die jeweiligen Sportvereine, die Personen, die sie für ehrungswürdig halten. Die Ehrung erfolgt im neuen Kalenderjahr für die sportlichen Leistungen des zurückliegenden Kalenderjahres.


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