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Geisenheimer Frühlingserwachen:
Straßensperrungen und Parkplatzhinweise  


Das Geisenheimer Frühlingserwachen steht vor der Tür und mit ihm die Vorfreude auf gesellige Stunden, kulinarische Köstlichkeiten und mitreißende Unterhaltung. Um allen Gästen und Besuchern ein reibungsloses Erlebnis zu ermöglichen, möchten wir im Vorfeld über die temporär notwendigen Straßensperrungen und Parkplatzregelungen informieren.

 

Von Donnerstag, dem 8. Mai 2025 ab 8 Uhr bis Sonntag, dem 11. Mai 2025 um 21 Uhr, werden bestimmte Straßen und Parkplätze für das Geisenheimer Frühlingserwachen gesperrt sein, um einen sicheren Auf- und Abbau sowie Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.

 

Die letzten Monate waren in Deutschland leider auch durch schreckliche (Terror)-Anschläge, wie zum Beispiel in Solingen, München und Magdeburg, geprägt. Aber bereits auch vor einigen Jahren sorgten sog. „Überfahrtaten“, wie beispielweise in Volkmarsen (HE), für eine nachdrückliche Wahrnehmung in der Bevölkerung und erhöhte Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden. Überfahrtaten haben nicht immer einen terroristischen Hintergrund, sondern können auch durch psychische oder körperliche Krankheitsbilder ausgelöst werden und vorkommen.

In diesem Zusammenhang ist es uns ein Anliegen, die Durchführung von Veranstaltungen und die Belange der Sicherheit in Einklang zu bringen. Dies funktioniert jedoch nur gemeinsam mit den Anwohnerinnen und Anwohner, die in diesen Tagen einige Abstriche machen müssen. Daher bitten wir um Verständnis für die Maßnahmen.

 

Für das Geisenheimer Frühlingserwachen sind folgende Sicherungsmaßnahmen notwendig:

  1. Die Veranstaltungsfläche muss durch zertifizierte Zufahrtssperren ergänzt werden.
  2. Die bereits im Stadtgebiet vorhanden Zufahrtssperren in der Winkeler Straße und in der Rheinstraße werden 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn geschlossen (Sa 11 Uhr / So 10 Uhr) und 1 Stunde nach Veranstaltungsende (Sa 23 Uhr / So 19 Uhr) geöffnet.
  3. Die restlichen Zufahrtssperren werden am Freitagmorgen aufgebaut und ermöglichen dann kein Durchfahren mehr. Dies hat zur Folge, dass eine Zufahrt zum und aus dem Veranstaltungsbereich, letztmalig zu den unter Ziffer 2. genannten Zeiten möglich ist.
  4. Wir bitten aus organisatorischen Gründen, im Bedarfsfall Fahrzeuge, welche sich im Veranstaltungsbereich befinden, anderweitig abzustellen, um diese Transportmittel vollumfänglich nutzen zu können.

 

Diese Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit den Rettungsdiensten und der Polizei, um sowohl die Sicherheit als auch die Einsatzfähigkeit im Notfall zu gewährleisten.

 

Wir möchten alle Bewohner, Gäste und Besucher herzlich dazu ermutigen, auf die öffentlichen Verkehrsmittel zurückzugreifen (mit den Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten an den Ursulinen, an der Rheinstraße sowie am Bahnhof) oder die zur Verfügung stehenden Parkmöglichkeiten insbesondere unsere neue Parkplatzanlage am Bahnhof zu nutzen. Eine Orientierung ist über unser Parkleitsystem (auch kostenlos über die App „CityPilot“ erhältlich) möglich, das genau angibt, wo wie viele Parkplätze vorhanden sind. Diese Maßnahme trägt nicht nur zu einem reibungslosen Verlauf des Frühlingserwachens bei, sondern auch zur Entlastung des Verkehrs und zur Reduzierung von Umweltauswirkungen.

 

Die Hochschulstadt Geisenheim dankt für das Verständnis und freut sich auf ein unvergessliches Fest voller Freude, Gemeinschaft und ganz besonderer Frühlingsmomente. Für weitere Informationen und Anfragen stehen wir gerne zur Verfügung.



Geisenheim, 30. April 2025


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