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aus Geisenheim

Corona

Bürgermeister Aßmann versorgt körpernahe Dienstleister mit Corona-Schnelltest



Laut hessischer Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten auf Grund der Corona-Pandemie, dürfen seit vergangenem Montag, den 8. März 2021, nun auch wieder Anbieter körpernaher Dienstleistungen (u.a. Masseure, Kosmetik- oder Nagelstudios) unter bestimmten Auflagen wieder öffnen.

 

Hier gilt, dass körpernahe Dienstleistungen, die nur ohne medizinische Maske in Anspruch genommen werden können, nur bei Vorliegen eines durch einen tagesaktuellen SARS-CoV-2-Schnelltest oder eines vor Ort durchgeführten Selbsttests der Kundinnen und Kunden nachgewiesenen negativen Testergebnisses erbracht werden sollen.

 

Daher hat Geisenheims Bürgermeister Christian Aßmann schnell gehandelt und kurzerhand 100 zugelassene Corona-Schnelltests bestellt. Diese werden durch die Stabsstelle Wirtschaftsförderung in geregelter Menge an Gewerbetreibende, die ihre Dienstleistung nur körpernah ohne Maske erbringen können, zu einem vergünstigten Preis verkauft. Alles unter dem Motto „Gemeinsam für Geisenheim.“

 

Die Betriebe wurden bereits per E-Mai informiert, wer sich selbst zu den genannten Dienstleistern zählt und bisher keine Nachricht bekommen hat, meldet sich bitte an ulrike.eschweiler@geisenheim.de.

 


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