Ausländerbeirat:
Gemäß § 84 der Hessischen Gemeindeordnung ist in Kommunen mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern ein Ausländerbeirat einzurichten.
Die Hauptsatzung der Stadt Geisenheim regelt, dass der Ausländerbeirat aus 5 Mitgliedern besteht.
Die Wahlperiode des derzeitigen Ausländerbeirates endet im November 2010.
Vorsitzender des Ausländerbeirates: Herr Ismet Celebi,
e-mail: auslaenderbeirat@geisenheim.de
