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17.05.2012 10:30Tag der offenen TürFreiwillige Feuerwehr Johannisberg...
Sa, 05-19-2012
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Su, 05-20-2012
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20.05.2012 08:00 - 14:00Flohmarkt des DKSB zusammen mit Fußballverein Geisenheim 08Flohmarkt...
Mo, 05-21-2012
21.05.2012 19:00Treffen der AG Lokale Agenda 21 in Geisenheim
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Stadtwerke - Trinkwasserversorgung
Trinkwasserhausanschluss:
Der Trinkwasserhausanschluss besteht aus der Anschlussleitung mit den zugehörigen Armaturen von der Hauptwasserleitung bis zur Wasserzähleranlage im Haus.
Für die Herstellung des Trinkwasserhausanschlusses sowie für spätere Wechsel- und Wartungsarbeiten muss der Anschlussraum jederzeit zugänglich, frostsicher und ausreichend groß sein. Auf ausreichende Kopfhöhe im Bereich der Wasserzähleranlage ist zu achten.
Die Lage und die Größe dieser Leitung, bzw. Wasserzähleranlage werden von den Stadtwerken festgelegt. Arbeiten am Hausanschluss dürfen nur von den Mitarbeitern der Stadtwerke oder einem von den Stadtwerken beauftragten Unternehmen durchgeführt werden, da die Anschlussleitung zum Versorgungsnetz der Stadtwerke gehört. Sofern im Zuge der Herstellung der Trinkwasserhausanschlussleitung weitere Ver- und Entsorgungsleitungen (Kanal, Strom, Gas etc.) im selben Graben mitverlegt werden sollen, obliegt die Koordination der Baumaßnahme dem Grundstückseigentümer.
Bitte beachten sie, dass gemäß § 5 der Wasserversorgungssatzung und § 4 der Entwässerungssatzung, die Hausanschlüsse für Wasser und Kanal gesondert und unmittelbar an die öffentliche Abwasser-/ Wasserversorgungsanlage anzuschließen sind, das heißt auf kürzestem und gradlinigstem Weg von der Straße. Die Messeinrichtung (Wasserzähler) ist in einem Raum, der an der straßenseitigen Außenwand liegt, einzuplanen.
Die Arbeiten an den Wasserverbrauchsanlagen (Hausinstallation) dürfen gemäß DIN 1988 nur von Vertragsinstallationsunternehmen durchgeführt werden. Der entsprechende Nachweis (Kopie des gültigen Installateurausweises gemäß §12 AVB WasserV) ist den Stadtwerken Geisenheim vorzulegen. Der Hauswasserzähler wird erst gesetzt, wenn den Stadtwerken Geisenheim der Nachweis des Installationsunternehmens vorgelegt wurde.
Antragstellung:
Jeder Bauherr bzw. das von ihm beauftragte Unternehmen muss vor dem geplanten Baubeginn eines Wohnhauses oder ähnlichen mit Wasser zu versorgenden Gebäudes einen Antrag auf Versorgung mit Trinkwasser stellen. Jedes Grundstück erhält nur einen Hausanschluss.
Mit Hilfe des dazu einzureichenden Lageplanes sowie der Keller- bzw. Erdgeschossgrundrisszeichnung wird die Anschlussmöglichkeit überprüft.
Die Herstellung des eigentlichen Anschlusses erfolgt nach Terminabsprache (frühzeitig, ca. 2 bis 3 Wochen vorher) mit den Stadtwerken.
Die Abrechnung der Hausanschlusskosten erfolgt auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten und sind den Stadtwerken in voller Höhe zu erstatten.
Wird während der Bauphase Bauwasser benötigt, kann ein Bauwasserzähler eingebaut oder ein Standrohr von den Stadtwerken ausgeliehen werden (Antragsformulare s. Downloads).
Als Anlage müssen dem Antrag auf Herstellung eines Trinkwasserhausanschlusses folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung der geplanten bzw. vorhandenen Gebäude.
- Grundrissplan des Keller- bzw. Erdgeschosses (Bauzeichnung) mit Einzeichnung des Hausanschlussraumes und der Position der Hauseinführung.
- Nachweis des Installationsunternehmens gemäß § 12 AVB WasserV- (Kopie des Installationsausweises).
Downloads:
- Antrag Trinkwasserhausanschluss
- Merkblatt Schutzmaßnahmen in der elektrischen Hausinstallation
- Antrag Bauwasserzähler
- Antrag Standrohr
- Wasserversorgungssatzung der Stadt Geisenheim
- Anzeige nach § 13 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung 2001 über die Nutzung einer Brauchwasseranlage
Planauskunft:
Für Planauskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Weber (Tel. 06722 / 701-169 oder andrea.weber@geisenheim.de )
Gebührensätze:
Die aktuellen Gebührensätze für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung können Sie den Satzungen der Stadt Geisenheim entnehmen.
Die Gebühr beträgt zurzeit pro m3 Trinkwasser 2,90 Euro (2,71 Euro plus 7% Umsatzsteuer).
Bekanntgabe der Wasserhärtebereiche:
Drei neue Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben erfolgen in mmol/l (Millimol Calciumcarbonat je Liter):
Härtebereich weich: weniger als 1,5 mmol Calciumcarbonat je Liter
Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 mmol Calciumcarbonat je Liter
Härtebereich hart: mehr als 2,5 mmol Calciumcarbonat je Liter
Nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz — WRMG) vom 01. Februar 2007, geben die Stadtwerke Geisenheim aufgrund der verschiedenen Wassergewinnungen die unterschiedlichen Härtebereiche des Trinkwassers für die einzelnen Versorgungsgebiete der Stadt Geisenheim nachfolgend bekannt.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung der angegebenen Härtebereiche bei der Verwendung der verschiedenen Waschmittel. Durch die Mischung von Wasser aus Eigenförderung und Fremdwasser unterliegt die Wasserhärte mischungsbedingten Schwankungen.
| Stadtteil | Gesamthärte (°dH) | Millimol Calciumcarbonat je Liter | Härtebereich |
| Geisenheim | 13,70 | 2,44 | mittel |
| Marienthal | 6,02 | 1,07 | weich |
| Johannisberg Hoch- u. Mittelzone | 10,30 | 1,83 | mittel |
| Johannisberg Tiefzone 1) | 12,30 | 2,20 | mittel |
| Stephanshausen | 5,57 | 0,99 | weich |
1) Gebiet Grund: Grund, Im Bodental, Im Bienenfang, Hütte, Wachtpfad, Hohlweg, Am Morschberg,
Peter-Scherer-Straße, Peter-Cornelius-Straße
Wasseranalysen:
Detaillierte Wasseranalysen für die einzelnen Versorgungsgebiete stellen wir hier für Sie als PDF-Datei zum Download bereit:
- Ortsnetz Geisenheim
- Ortsnetz Marienthal
- Ortsnetz Johannisberg Hoch- u. Mittelzone
- Ortsnetz Johannisberg Tiefzone
- Ortsnetz Stephanshausen
Alle untersuchten Trinkwasserparameter liegen innerhalb der zulässigen Grenzwerte!
Installateurverzeichnis:
Folgende Unternehmen sind bei den Stadtwerken in das Installateurverzeichnis gemäß § 12 AVB WasserV-. eingetragen:
* Firma Winfried Ankenbrand
Heizung-Lüftung-Sanitär
Blaubachstraße 17
65366 Geisenheim
Tel.: 06722 / 8707
* Fa. Ewald
Inhaber Roland und Josef Scharhag
Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro
Rüdesheimer Straße 31
65366 Geisenheim
Tel. 06722 / 8150
* Fa. Klaus Falker
Heizung, Lüftung und Sanitär
Pflänzer Straße 5
65366 Geisenheim
Tel. 06722 / 8975
* Fa. Salzig GmbH
Heizung, Lüftung, Sanitär, Solar
Industriestraße 10-12
65366 Geisenheim
Tel. 06722 / 8034
* Fa. Günter Wanke
Heizung, Lüftung, Sanitär
Im Hähnchen 43
65366 Geisenheim
Tel. 06722 / 5385
Allgemeine Informationen:
Wasserenthärtung:
Das Wasser der Stadtwerke Geisenheim entspricht den gesetzlichen Bestimmungen der Trinkwasserverordnung und bedarf in seiner Eigenschaft als Lebensmittel keinerlei Enthärtung. Wasserenthärtungsanlagen sind im Regelfall erst über 21°dH (Gesamthärte) zweckmäßig. Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Geisenheim weist die Talstadt mit 13,7°dH die höchste Gesamthärte auf. Bei Wasserenthärtungsanlagen ist ein fachlicher Betrieb und eine intensive Kontrolle erforderlich, da ein zu stark enthärtetes Wasser, das als Lebensmittel genutzt wird, eher gesundheitsschädigend wirkt. Die Stadtwerke können für enthärtetes Wasser hinsichtlich der Wasserqualität keine Garantie übernehmen.
Blei
Blei und Trinkwasser? Wo liegt das Problem?
Das Trinkwasser in älteren Häusern mit Wasserrohren aus Blei kann erhöhte Bleigehalte aufweisen und dadurch Ihre Gesundheit gefährden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Wasser längere Zeit in Bleirohren gestanden hat (z. B. über Nacht). Auch unabhängig von einer möglichen Bleibelastung sollte man nach längerer Standzeit das erste Wasser aus der Leitung nicht für den menschlichen Gebrauch (Ernährung, Waschen) verwenden.
Gesundheitlich bedeutend ist vor allem die schleichende Belastung durch regelmäßige Aufnahme kleiner Bleimengen, die man nicht merkt. Sie beeinträchtigt die Blutbildung und Intelligenzentwicklung bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Besonders empfindlich auf Blei reagiert das sich entwickelnde kindliche Nervensystem. Beim Erwachsenen wird Blei ausgeschieden oder in den Knochen eingelagert. Es kann von dort aber während Phasen erhöhten Stoffwechsels (z. B. während der Schwangerschaft) wieder ins Blut gelangen. Dies erklärt, warum neben Ungeborenen und Kleinkindern auch junge Frauen und Schwangere besonders vor einer Aufnahme von Blei geschützt werden müssen.
In welchen Häusern können noch Bleirohre sein?
Häuser, die nach 1973 errichtet wurden, sind nicht betroffen. Seit dieser Zeit wurden in ganz Deutschland keine Bleirohre mehr verwendet. Praktisch frei von Bleirohren ist der gesamte süddeutsche Raum, weil dort schon über hundert Jahre keine Bleirohre mehr verlegt wurden. Aber auch in den übrigen Gebieten Deutschlands sind längst nicht alle vor 1973 gebauten Häuser betroffen, weil auch dort früher häufig andere Materialien (z. B. Kupfer oder verzinkter Stahl) verwendet wurden.
Wie können Sie feststellen, ob die Trinkwasserrohre in Ihrem Haus noch aus Blei sind?
Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten:
Befragung des Hauseigentümers
- Kontrolle der sichtbaren Leitungen, z. B. im Keller vor und hinter dem Wasserzähler (Bleileitungen sind im Gegensatz zu Kupfer- oder Stahlleitungen weicher. Sie lassen sich mit einem Messer leicht einritzen oder abschaben und erscheinen silbergrau.)
- Hinzuziehen eines Fachbetriebes des Sanitär- und Heizungshandwerks
- Messung des Bleigehalts im Wasser (vor der Probenentnahme sollte das Wasser etwa vier Stunden in der Leitung gestanden haben; reine Laborkosten ca. 15 €, bei Probenentnahme durch eine anerkannte Untersuchungsstelle ca. 50 bis 100 €).
Neue Rechtslage
Am 1. Januar 2003 trat die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Danach wurde der zulässige Höchstwert für Blei im Trinkwasser zum 1. Dezember 2003 von 0,040 Milligramm je Liter (mg/l) = 40 Mikrogramm je Liter (µg/l) auf 0,025 mg/l = 25 µg/l und in einem weiteren Schritt zum 1. Dezember 2013 auf 0,010 mg/l = 10 µg/l deutlich gesenkt. Ziel ist es, die Verbraucher besser vor einer gesundheitsschädlichen Aufnahme von Blei mit dem Trinkwasser zu schützen.
Was ist zu tun?
Wenn feststeht, dass Ihr Trinkwasser mehr Blei enthält als erlaubt ist, muss die Ursache gefunden werden. Es ist zu klären, ob die erhöhten Bleiwerte durch die Hausanschlussleitung (Zuleitung von der Straße bis zum Wasserzähler) oder durch die Hausinstallation Rohre und Armaturen) hervorgerufen werden. Für die Hausanschlussleitung zuständig und somit auch für die Beseitigung dort noch vorhandener Bleirohre, sind die Stadtwerke.
Für die Hausinstallation ist fast immer der Hauseigentümer verantwortlich. Die sicherste Maßnahme, um den Bleigrenzwert im Trinkwasser zuverlässig einzuhalten, ist der Austausch noch vorhandener Bleirohre. Darüber sollten Sie mit dem Hauseigentümer sprechen.
Es sind allerdings auch andere technische Abhilfemaßnahmen denkbar. Diese können im Einzelfall von der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) geprüft und angeordnet werden.
Sie selbst können behelfsmäßig den Bleigehalt senken, indem Sie das Wasser vor jedem Gebrauch für Trink- oder Nahrungszwecke so lange ablaufen lassen, bis es gleichmäßig kühl aus der Leitung fließt. Das Ablaufwasser können Sie für andere Zwecke (z. B. als Wasch-, Gieß- oder Putzwasser) nutzen. Mit dem Ablaufen lassen von Wasser kann man zwar den Bleigehalt verringern, eine Sicherheit dafür, dass auch Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder sicher geschützt werden, erzielen Sie so allerdings nicht. Deshalb sollten Sie zur Zubereitung von Säuglings- und Kleinkindernahrung keinesfalls Wasser verwenden, das durch Bleirohre geflossen ist, nehmen Sie stattdessen besser abgepacktes Wasser.
Wo bekommen Sie weitere Informationen und Unterstützung?
Bei gesundheitlichen Fragen:
- Gesundheitsamt des Rheingau-Taunus-Kreises (Herr Frey 06124 / 510615)
- Ärzte, Hebammen, Ernährungsberatung
Bei technischen Fragen:
- Stadtwerke Geisenheim (Frau Weber 06722 / 701169)
- Fachbetriebe des Sanitär- und Heizungshandwerks (siehe Installateurverzeichnis)
Download dieser Seite als Broschüre des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Ratgeber des Umweltbundesamtes: Trinkwasser aus dem Hahn
Ratgeber: Trink was - Trinkwasser aus dem Hahn; Gesundheitliche Aspekte der Trinkwasser-Installation. Informationen und Tipps für Mieter, Haus- und Wohnungsbesitzer
Wasserschutzgebiete:
Zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserqualität der Stadt Geisenheim wurden um die Trinkwassergewinnungsanlagen der Stadtwerke Geisenheim „Wasserschutzgebiete“ ausgewiesen. Zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen und vor weit reichenden Beeinträchtigungen wurden Nutzungseinschränkungen bzw. Handlungsverbote in drei Stufen ausgesprochen:
- Zone I: Fassungsbereich
- Zone II: Engere Schutzzone
- Zone III: Weitere Schutzzone
Die einzelnen Wasserschutzgebiete werden durch die Untere Wasserbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises sowie die Stadtwerke Geisenheim kontrolliert und auf die Einhaltung der jeweils gültigen Wasserschutzgebietsverordnungen hin überprüft. Die Lage bzw. Grenzen der Wasserschutzgebiete können Sie hier einsehen.
Rohrnetzspülungen:
Zur Gewährleistung der Trinkwasserqualität werden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Geisenheim regelmäßig Rohrnetzspülungen durchgeführt. Bei den Rohrnetzspülungen, die in der Regel mittwochs stattfinden, kann es in den einzelnen Ortnetzen zu Trübungen und Druckschwankungen in der Trinkwasserversorgung kommen. Die Trübungen sind nicht gesundheitsschädlich. Wir empfehlen, beim Auftreten von Trübungen das Wasser kräftig ablaufen zu lassen und anschließend die Siebe an den Zapfstellen und den Wasserfilter am Hausanschluss, soweit vorhanden, zu reinigen.
Letzte Änderung: 25.01.2012 11:35 Uhr




